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Wissenschaftsbüro Notz
Politik • Recht • Biografien • Literatur
Kulturförderung
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Jede Bürgerin und jeder Bürger hat ein Grundrecht auf kulturelle Teilhabe.
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Die Förderung der Kultur ist eine staatliche Kernaufgabe.
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Eine freie Entfaltung der Kultur ist eine existenzielle Grundlage für jeden Menschen.
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Soziales Engagement beinhaltet auch den Zugang zur Kultur zu fördern.
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Die Vielfalt der Kultur zu fördern, heißt alle Kulturbereiche zu unterstützen.
Auf dieser Basis unterstützen wir unterschiedlichste kulturelle Aktivitäten und soziale Ein-richtungen. Derzeit sind dies u. a.:
• STAATSOPER ZUM KINOPREIS 2017“
• Rockband „CALL ME LATER“
Soziale Einrichtungen, die auch Kultur vermitteln:
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Franziskaner Suppenküche
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Kinderträume e. V.
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Berliner Stadtmission
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Christoffel Blindenmission
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