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Kulturförderung

  • Jede Bürgerin und jeder Bürger hat ein Grundrecht auf kulturelle Teilhabe.

  • Die Förderung der Kultur ist eine staatliche Kernaufgabe.

  • Eine freie Entfaltung der Kultur ist eine existenzielle Grundlage für jeden Menschen.

  • Soziales Engagement beinhaltet auch den Zugang zur Kultur zu fördern.

  • Die Vielfalt der Kultur zu fördern, heißt alle Kulturbereiche zu unterstützen.

Auf dieser Basis unterstützen wir unterschiedlichste kulturelle Aktivitäten und soziale Ein-richtungen. Derzeit  sind dies u. a.:

   •   STAATSOPER ZUM KINOPREIS 2017“

   •   Rockband „CALL ME LATER“

Soziale Einrichtungen, die auch Kultur vermitteln:

  • Franziskaner Suppenküche

  • Kinderträume e. V.

  • Berliner Stadtmission

  • Christoffel Blindenmission

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